Aufgrund eines Gesichtsexanthems wird dieser Patient zur Abklärung bei Verdacht auf SLE zugewiesen.

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Beim Exanthem handelt es sich um ein seborrhoisches Ekzem. Ein Lupusexanthem spart die Nasolabialfalten immer aus (siehe Abbildung unten), was hier nicht der Fall ist. Da sich keine anamnestischen und klinischen Hinweise für eine Lupuserkrankung finden, ist eine weitere Abklärung nicht sinnvoll.